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   BSG, 31.07.1997 - 4 RA 22/96   

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BSG, 31.07.1997 - 4 RA 22/96 (https://dejure.org/1997,9948)
BSG, Entscheidung vom 31.07.1997 - 4 RA 22/96 (https://dejure.org/1997,9948)
BSG, Entscheidung vom 31. Juli 1997 - 4 RA 22/96 (https://dejure.org/1997,9948)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wert des Rechts auf Regelaltersrente - Rentenrechtliche Beurteilung des Zeitraums einer planmäßigen wissenschaftlichen Aspirantur - Erwerbstatbestand im Bereich einer Hochschule der früheren DDR - Gleichbehandlung der rentenrelevaten Zeiten eines Doktorandenverhältnisses ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • Drs-Bund, 07.03.1989 - BT-Drs 11/4124
    Auszug aus BSG, 31.07.1997 - 4 RA 22/96
    Es mußte ausgeschlossen werden, daß eine im fremden System als Versicherungspflichttatbestand anerkannte Hochschulausbildung zugunsten eines Teils der heutigen Rentner Bewertungsvorteile bringt, die dem größten Teil der Rentner, aber gerade auch den heute belasteten Beitragszahlern von vornherein nicht zuwachsen können (vgl BT-Drucks 11/4124 S 217).
  • BSG, 03.08.1995 - 7 RAr 62/94

    Anwartschaftsbegründende Wirkung des Bezugs von Erziehungsgeld bei gleichzeitigem

    Auszug aus BSG, 31.07.1997 - 4 RA 22/96
    Der Senat hält insofern an den Grundsätzen fest, die er in seinen Urteilen vom 24. Oktober 1996 (4 RA 121/95 und 4 RA 24/96, ZAP-Ost EN-Nr. 21/97 = AuA 1997 S 179 f ) bzw 25. März 1997 (4 RA 48/96) entwickelt hat.
  • BSG, 28.11.1990 - 4 RA 42/90
    Auszug aus BSG, 31.07.1997 - 4 RA 22/96
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG (stellvertretend SozR 3-2200 § 1259 Nr. 9; SozR 2200 § 1259 Nr. 100; Urteile vom 28. November 1990 - 4 RA 42/90 -, SozSich 1991, 352 und vom 29. März 1990 - 4 RA 37/89 -, SozSich 1991, 31, jeweils mwN) ist dieser Anrechnungszeittatbestand nur erfüllt, wenn ein immatrikulierter Student an einer Hochschule durch Teilnahme an den universitätsspezifischen Lehrveranstaltungen sich die Inhalte seines Studienfachs aneignet und dieses Studium durch vorgeschriebene oder übliche Examen oder - soweit ein solches weder vorgeschrieben noch üblich ist - durch eine gleichgestellte Leistung erfolgreich in dem Sinne abschließt, daß ihm regelmäßig der Weg in einen seiner bisherigen Ausbildung entsprechenden Beruf eröffnet ist.
  • BSG, 29.03.1990 - 4 RA 37/89
    Auszug aus BSG, 31.07.1997 - 4 RA 22/96
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG (stellvertretend SozR 3-2200 § 1259 Nr. 9; SozR 2200 § 1259 Nr. 100; Urteile vom 28. November 1990 - 4 RA 42/90 -, SozSich 1991, 352 und vom 29. März 1990 - 4 RA 37/89 -, SozSich 1991, 31, jeweils mwN) ist dieser Anrechnungszeittatbestand nur erfüllt, wenn ein immatrikulierter Student an einer Hochschule durch Teilnahme an den universitätsspezifischen Lehrveranstaltungen sich die Inhalte seines Studienfachs aneignet und dieses Studium durch vorgeschriebene oder übliche Examen oder - soweit ein solches weder vorgeschrieben noch üblich ist - durch eine gleichgestellte Leistung erfolgreich in dem Sinne abschließt, daß ihm regelmäßig der Weg in einen seiner bisherigen Ausbildung entsprechenden Beruf eröffnet ist.
  • BSG, 24.10.1996 - 4 RA 121/95

    Planmäßige wissenschaftliche Aspirantur als rentenrechtliche Zeit

    Auszug aus BSG, 31.07.1997 - 4 RA 22/96
    Der Senat hält insofern an den Grundsätzen fest, die er in seinen Urteilen vom 24. Oktober 1996 (4 RA 121/95 und 4 RA 24/96, ZAP-Ost EN-Nr. 21/97 = AuA 1997 S 179 f ) bzw 25. März 1997 (4 RA 48/96) entwickelt hat.
  • BSG, 25.03.1997 - 4 RA 48/96

    Anspruch auf eine Rente wegen Berufsunfähigkeit - Anrechenbarkeit eines

    Auszug aus BSG, 31.07.1997 - 4 RA 22/96
    Der Senat hält insofern an den Grundsätzen fest, die er in seinen Urteilen vom 24. Oktober 1996 (4 RA 121/95 und 4 RA 24/96, ZAP-Ost EN-Nr. 21/97 = AuA 1997 S 179 f ) bzw 25. März 1997 (4 RA 48/96) entwickelt hat.
  • BSG, 24.10.1996 - 4 RA 24/96
    Auszug aus BSG, 31.07.1997 - 4 RA 22/96
    Der Senat hält insofern an den Grundsätzen fest, die er in seinen Urteilen vom 24. Oktober 1996 (4 RA 121/95 und 4 RA 24/96, ZAP-Ost EN-Nr. 21/97 = AuA 1997 S 179 f ) bzw 25. März 1997 (4 RA 48/96) entwickelt hat.
  • BSG, 27.11.1991 - 1 RA 65/90

    Ausbildungsausfallzeit bei in der DDR abgelegter juristischer Diplomprüfung

    Auszug aus BSG, 31.07.1997 - 4 RA 22/96
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG (stellvertretend SozR 3-2200 § 1259 Nr. 9; SozR 2200 § 1259 Nr. 100; Urteile vom 28. November 1990 - 4 RA 42/90 -, SozSich 1991, 352 und vom 29. März 1990 - 4 RA 37/89 -, SozSich 1991, 31, jeweils mwN) ist dieser Anrechnungszeittatbestand nur erfüllt, wenn ein immatrikulierter Student an einer Hochschule durch Teilnahme an den universitätsspezifischen Lehrveranstaltungen sich die Inhalte seines Studienfachs aneignet und dieses Studium durch vorgeschriebene oder übliche Examen oder - soweit ein solches weder vorgeschrieben noch üblich ist - durch eine gleichgestellte Leistung erfolgreich in dem Sinne abschließt, daß ihm regelmäßig der Weg in einen seiner bisherigen Ausbildung entsprechenden Beruf eröffnet ist.
  • BSG, 26.01.1983 - 1 RA 31/82

    Rentenanspruch - Beitragsleistung - Ersatzzeit - Revision - Begründung -

    Auszug aus BSG, 31.07.1997 - 4 RA 22/96
    Das Berufungsgericht hat nämlich einen nach § 160 Abs. 2 SGG für die Zulassung stets erforderlichen - und bei einem "teilbaren Streitgegenstand" (BSG in SozR 1500 § 164 Nr. 22) wie hier bezüglich jedes einzelnen Lebenssachverhalts, aus dem rechtliche Schlußfolgerungen gezogen werden, gesondert zu prüfenden - Revisionsgrund nur insofern benannt (vgl zusammenfassend der Senat in SozR 3-5050 § 15 FRG Nr. 5).
  • BSG, 25.01.2001 - B 4 RA 64/99 R

    Zulässigkeit der Klage auf Rückforderung überzahlter Rente nach dem Tod des

    Dies ergibt sich nicht nur aus dem Tenor der angefochtenen Entscheidung, der keine Beschränkung der Zulassung enthält, sondern auch aus der Klage und Widerklage zugrundeliegenden und auf einem identischen Lebenssachverhalt beruhenden materiellen Rechtsgrundlage, aus der die begehrte Rechtsfolge, die Rückerstattung der Rente für Oktober 1995, hergeleitet wird (vgl hierzu Urteil des erkennenden Senats vom 31. Juli 1997 - 4 RA 22/96; BSGE 82, 198, 200 = SozR 3-4100 § 242 Nr. 1; SozR 1500 § 164 Nr. 22 S 36; Lüke in: Münchener Komm, ZPO, 1992, RdNrn 31 f vor § 253).
  • BSG, 25.06.1998 - B 7 AL 2/98 R

    Revision - Teilzulassung - Absenkung der Arbeitslosenhilfe - echte Rückwirkung -

    Jedoch ist der Umfang der Zulassung durch Heranziehung der Entscheidungsgründe zu ermitteln (BSG SozR 3-5050 § 15 Nr. 5 S 22 mwN; BSG, Urteil vom 31. Juli 1997 - 4 RA 22/96), wenn - wie hier - der erwähnte Zulassungsgrund nicht alle Teile des Gesamtanspruchs, über den das LSG entschieden hat, erfaßt.
  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 27/01 R

    Monatlicher Wert des Rechts auf Rente für Bestandsrentner des Beitrittsgebiets

    Zwar hat das LSG die Begrenzung der Zulassung im Tenor nicht eindeutig ausgesprochen, jedoch ergibt der Tenor "die Revision seitens der Beklagten wird zugelassen" iVm den zur Auslegung heranzuziehenden Entscheidungsgründen, dass das LSG die Revision nur hinsichtlich der als rechtsgrundsätzlich angesehenen und abweichend zur Entscheidung des Senats (BSGE 84, 180 = SozR 3-2600 § 307b Nr. 8) beantworteten Rechtsfrage der "Dynamisierung" des bestandsgeschützten Zahlbetrags zugelassen hat (vgl hierzu BSG SozR 3-2600 § 315a Nr. 1 S 2 f mwN; 4. Senat, Urteil vom 31. Juli 1997 - 4 RA 22/96 - mwN).
  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 11/01 R

    Monatlicher Wert des Rechts auf Rente für Bestandsrentner des Beitrittsgebiets

    Jedoch ergibt der Tenor "die Revision seitens der Beklagten werde zugelassen" iVm den zur Auslegung heranzuziehenden Entscheidungsgründen, dass das LSG die Revision nur hinsichtlich der als rechtsgrundsätzlich angesehenen und abweichend zur Entscheidung des Senats (BSGE 84, 180 ff aaO) beantworteten Rechtsfrage der "Dynamisierung" des bestandsgeschützten Zahlbetrags zugelassen hat (vgl hierzu BSG SozR 3-2600 § 315a Nr. 1 S 2 f mwN; 4. Senat, Urteil vom 31. Juli 1997 - 4 RA 22/96 - mwN).
  • BSG, 21.04.1999 - B 5/4 RA 25/97 R

    Nichtanpassung des Auffüllbetrages - Teilzulassung der Revision

    Zur Auslegung einer im Urteilstenor (uneingeschränkt) ausgesprochenen Revisionszulassung sind aber der sonstige Urteilsinhalt, vor allem die Entscheidungsgründe heranzuziehen (vgl BSG Urteile vom 3. Juli 1956 - 1 RA 87/55 - BSGE 3, 135, 137 f; vom 13. Oktober 1992 - 4 RA 40/91 - SozR 3-5050 § 15 Nr. 5; vom 31. Juli 1997 - 4 RA 22/96 - nicht veröffentlicht und vom 25. Juni 1998 - B 7 AL 2/98 R - BSGE 82, 198, 200 = SozR 3-4100 § 242 Nr. 1).
  • LSG Sachsen, 29.11.2001 - L 6 KN 9/01

    Streit über die Feststellung eines Versicherungsverlaufs; Befugnis zur

    Eine Hochschulausbildung ist danach schlechthin kein Erwerbstatbestand für Beitragszeiten (stRspr des BSG - vgl. Urt. v. 24.10.1996 = SozR 3-2600 § 248 Nr. 1 m.w.N.; Parallelentscheidungen vom selben Tag in den Verfahren 4 RA 24/96 und 4 RA 83/95; BSG, Urt. v. 25.03.1997 - 4 RA 48/96 - Urt. v. 31.07.1997 - 4 RA 76/96 und 4 RA 22/96 - Urt. v. 23.03.1999 = SozR 3-2600 § 248 Nr. 4).
  • BSG, 14.07.2020 - B 5 R 28/20 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Er trägt selbst vor, das BSG habe in seinen Urteilen vom 31.7.1997 ( 4 RA 22/96 - juris RdNr 19 bzw 4 RA 76/96 - juris RdNr 16) bereits bestätigt, dass die Regelung in § 248 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SGB VI der Anrechnung eines Zeitraums der Schul-, Fach- oder Hochschulausbildung als Beitragszeit dann nicht im Wege stehe, wenn die Ausbildung in ein entgeltliches Beschäftigungsverhältnis integriert war oder neben der Ausbildung eine entgeltliche Beschäftigung ausgeübt oder ein anderer eine Beitragszeit begründender Tatbestand erfüllt war.
  • LSG Sachsen, 20.06.2001 - L 4 RA 25/01

    Anerkennung der Zeit einer Hochschulaspirantur als rentenrechtliche Zeit;

    Eine Hochschulausbildung ist danach schlechthin kein Erwerbstatbestand für Beitragszeiten (stRspr des BSG - vgl. Urteil vom 24.10.1996 = SozR 3-2600 § 248 Nr. 1 m.w.N.; die Parallelentscheidungen vom selben Tage in den Verfahren 4 RA 24/96 und 4 RA 83/95; BSG, Urteil vom 25.03.1997 - 4 RA 48/96 - BSG, Urteile vom 31.07.1997 - 4 RA 76/96 und 4 RA 22/96 - BSG, Urteil vom 23.03.1999 = SozR 3-2600 § 248 Nr. 4).
  • LSG Berlin, 29.11.2002 - L 1 RA 13/98
    Zur Begründung hat es unter Bezugnahme auf die Urteile des Bundessozialgerichts vom 25. März 1997 (Az.: 4 RA 48/96) und 31. Juli 1997 (Az.: 4 RA 22/96) ausgeführt, eine planmäßige wissenschaftliche Aspirantur erfülle weder die Voraussetzungen für die Berücksichtigung als Beitrags- noch als Anrechnungszeit.
  • LSG Sachsen, 02.10.2001 - L 4 RA 91/01

    Anspruch auf Vormerkung der Zeit der Absolvierung eines Forschungsstudiums als

    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG sei der Anrechnungszeittatbestand der Schulausbildung nur erfüllt, wenn ein immatrikulierter Student an einer Hochschule durch Teilnahme an den universitätsspezifischen Lehrveranstaltungen sich die Inhalte seines Studienfaches derart aneigne, dass ihm erstmals der Weg in einem seiner Ausbildung entsprechenden Beruf eröffnet werde (vgl. BSG, Urteile vom 23.03.1999 - B 4 RA 18/98 R - vom 31.07.1997 - 4 RA 76/96 - und - 4 RA 22/96 - sowie vom 25.03.1997 - 4 RA 48/96).
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